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NexVerse · Bürgerordnung Version 1.0

Vollständige Bürgerordnung der Stadt NexVerse, Dokumentstand 20. Oktober 2026.

Stadt NexVerse – Bürgerordnung

Verhaltens- und Gemeinschaftsregeln für die virtuelle Stadt NexVerse

| Dokumentangabe | Wert |

|---|---|

| Bezeichnung | Bürgerordnung der Stadt NexVerse |

| Version | 1.0 |

| Dokumentstand | 20. Oktober 2026 |

| Geltungsbeginn | Mit offizieller Veröffentlichung durch die Stadtverwaltung |

| Geltungsbereich | Stadt NexVerse einschließlich ihrer Regionen und der von ihr betriebenen Inworld-Dienste |

| Sprache | Deutsch |

Grundsatz: Stadt NexVerse ist ein virtueller Lebens-, Erlebnis- und Begegnungsraum. Ein respektvoller Umgang, gegenseitige Rücksichtnahme, Sicherheit und der Schutz des gemeinsamen Stadtlebens haben Vorrang vor individuellen Interessen. Politik ist im Grid nicht erlaubt.

§ 1 – Zweck und Geltungsbereich

1. Diese Bürgerordnung regelt das Verhalten aller Personen, die Stadt NexVerse nutzen, besuchen oder dort Inhalte bereitstellen. Sie soll ein friedliches, kreatives und sicheres Miteinander ermöglichen.

2. Sie gilt für registrierte Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste, Hypergrid-Besucher, Grundstücksnutzende, Gewerbetreibende, Veranstaltende, Gruppen sowie Personen, die Bots oder sonstige automatisierte Accounts einsetzen.

3. Die Regeln gelten in allen zu Stadt NexVerse gehörenden Regionen, auf öffentlichen und privaten Grundstücken, in öffentlichen Bereichen, bei Inworld-Veranstaltungen sowie bei der Nutzung der von Stadt NexVerse bereitgestellten Chat-, Gruppen-, Profil-, Marktplatz- und sonstigen Kommunikationsfunktionen.

4. Für Hypergrid-Gäste gelten diese Regeln während ihres Aufenthalts im Grid und bei der Nutzung der Stadt-NexVerse-Dienste. Die Stadtverwaltung kann ihren Zugang zum eigenen Grid beschränken; die Verwaltung fremder Grids bleibt hiervon unberührt.

5. Zusätzlich können Grundstücks-, Miet-, Veranstaltungs- und Dienstleistungsregeln gelten. Diese dürfen der Bürgerordnung nicht widersprechen. Geltendes Recht bleibt unberührt.

6. Die Bürgerordnung ist keine staatliche Rechtsordnung, sondern eine verbindliche Nutzungs- und Gemeinschaftsregel für die privat betriebene virtuelle Umgebung Stadt NexVerse.

§ 2 – Grundregeln des Zusammenlebens

1. Alle Personen sind höflich, sachlich und respektvoll zu behandeln. Unterschiedliche Meinungen, Interessen, Avatare, Lebensweisen und Spielstile sind zu achten, soweit sie diese Bürgerordnung einhalten.

2. Beleidigungen, Einschüchterungen, Drohungen, gezielte Provokationen, Mobbing, Stalking und fortgesetzte unerwünschte Kontaktaufnahmen sind untersagt.

3. Diskriminierende, menschenverachtende und herabwürdigende Äußerungen oder Darstellungen sind nicht erlaubt. Dies gilt unter anderem für Anfeindungen wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter.

4. Andere Personen dürfen weder absichtlich am Bewegen, Kommunizieren, Bauen oder an der Teilnahme an Veranstaltungen gehindert noch wiederholt belästigt werden.

5. Ein ausgesprochenes „Nein“, ein Kontaktabbruch oder die Bitte um Abstand ist zu respektieren. Blockierungen und Moderationsmaßnahmen dürfen nicht durch Zweitaccounts oder andere Personen umgangen werden.

6. Unstimmigkeiten sollen ohne öffentliche Eskalation geklärt werden. Bei ernsthaften Konflikten ist die Moderation einzuschalten.

§ 3 – Striktes Politikverbot im Grid

1. Politische Aktivitäten und politische Inhalte sind innerhalb von Stadt NexVerse grundsätzlich untersagt. Die Stadt NexVerse soll ein politisch neutraler Freizeit- und Begegnungsraum bleiben.

2. Untersagt sind insbesondere:

• Wahlwerbung, Parteiwerbung sowie Werbung für politische Kandidierende, Bewegungen oder Kampagnen;

• politische Diskussionen, Streitgespräche, Debatten und Agitation in öffentlichen oder von Stadt NexVerse bereitgestellten Inworld-Kommunikationsräumen;

• politische Demonstrationen, Kundgebungen, Protestaktionen, Versammlungen oder entsprechende Veranstaltungen;

• politische Plakate, Banner, Flaggen mit eindeutig parteipolitischem oder agitatorischem Verwendungszweck, Wahlaufrufe, Parolen oder entsprechende Werbetafeln;

• die politische Instrumentalisierung von Gruppen, Profilen, Grundstücken, Objekten, Sounds, Skripten, Avatarnamen oder Veranstaltungen;

• gezielte Verlinkungen auf politische Propaganda oder Kampagnen aus Inworld-Inhalten heraus.

3. Das Verbot gilt unabhängig von politischer Richtung oder Partei. Die Moderation wendet es inhaltlich neutral und gleichmäßig an.

4. Die bloße Identität, Herkunft, Religion oder persönliche Lebensweise eines Menschen ist keine politische Handlung und kein Verstoß gegen diese Bestimmung. Sachliche Gespräche über die technische oder organisatorische Entwicklung der virtuellen Stadt bleiben zulässig, soweit daraus keine reale politische Kampagne oder Auseinandersetzung wird.

5. Moderationsberechtigte Personen dürfen politische Inhalte entfernen, politische Veranstaltungen beenden und bei Verstößen eine offizielle Ermahnung aussprechen. Schwere oder fortgesetzte Verstöße können gemäß § 18 weitergehende Maßnahmen nach sich ziehen.

§ 4 – Kommunikation, Chat, Gruppen und Nachrichten

1. Öffentlicher Chat, Gruppenchat, Nachrichten, Gesten, Voice-Chat und andere Inworld-Kommunikationswege sind so zu nutzen, dass niemand unnötig gestört oder ausgegrenzt wird.

2. Spam, wiederholte Massennachrichten, unerwünschte Werbung, absichtliches Überfluten des Chats, aggressive Geräusche und störende automatische Nachrichten sind verboten.

3. Das Versenden unerwünschter sexueller oder belästigender Nachrichten, Bilder, Sounds oder Einladungen ist untersagt.

4. Gruppeneinladungen, Teleport-Anfragen, Freundschaftsanfragen und Objektangebote dürfen nicht wiederholt gegen den erklärten Willen der Empfänger versendet werden.

5. Gespräche und Konflikte sind nicht durch falsche Behauptungen, vorgetäuschte Verwaltungsanweisungen oder absichtlich irreführende Informationen zu manipulieren.

6. Nachrichteninhalte dürfen nicht ohne erforderliche Berechtigung oder Rechtsgrundlage veröffentlicht werden. Für Beschwerden können rechtmäßig erlangte, notwendige Belege an die zuständige Moderation übermittelt werden.

§ 5 – Avataridentität, Accounts und Gäste

1. Jede nutzende Person ist für die Aktivitäten ihres Accounts und der von ihr kontrollierten Objekte oder Skripte verantwortlich, soweit diese ihrer Kontrolle unterliegen.

2. Die Identität von Mitarbeitenden, Moderierenden, anderen Einwohnern oder bekannten Personen darf nicht in täuschender Absicht nachgeahmt werden.

3. Namen, Anzeigenamen, Profilangaben, Gruppennamen und Avatarauftritte dürfen keine Beleidigungen, Drohungen, extremistische Propaganda oder verbotene politische Inhalte enthalten.

4. Die Weitergabe von Passwörtern und Sicherheitsinformationen an Dritte ist zu vermeiden. Verdächtige Kontoaktivitäten sind der Administration zu melden.

5. Zweitaccounts, Bots und automatisierte Agenten dürfen nicht zur Täuschung, Belästigung, massenhaften Registrierung, Umgehung von Sperren oder Manipulation der Wirtschaft eingesetzt werden.

6. Hypergrid-Gäste sind willkommen, haben aber kein Recht auf Sonderbehandlung oder Umgehung lokaler Grundstücks-, Sicherheits- und Moderationsregeln.

§ 6 – Grundstücke, Wohnen, Mieten und Bauen

1. Grundstücksgrenzen, Mietbedingungen, Hausregeln und berechtigte Zugangsregelungen sind zu respektieren.

2. Das Betreten ausdrücklich gesperrter Bereiche durch technische Umgehung, unerlaubtes Verändern fremder Objekte oder Bauen ohne Berechtigung ist verboten.

3. Auf gemieteten oder zugewiesenen Grundstücken dürfen nur Inhalte platziert werden, die den jeweils geltenden Vereinbarungen, technischen Grenzen und dieser Bürgerordnung entsprechen.

4. Bauwerke, Meshes, Texturen, Partikel, Beleuchtung, Sounds und Skripte dürfen Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche nicht dauerhaft unzumutbar beeinträchtigen.

5. Wege, Straßen, Gehwege, Plätze, Haltestellen, Notzugänge und sonstige öffentliche Einrichtungen sind freizuhalten, soweit keine ausdrückliche Erlaubnis der Stadtverwaltung vorliegt.

6. Unberechtigtes Terraforming, Verändern von Wasserflächen, Blockieren von Straßen oder Beschädigen der Stadtgestaltung ist untersagt.

7. Die Vermietung oder Überlassung einer Parzelle begründet kein Eigentum an der gesamten Region. Miet- und Nutzungsrechte ergeben sich aus den jeweils vereinbarten Bedingungen.

8. Bestehende Miet- oder Grundstücksverträge bleiben für Kündigungen, Rückgaben und Zahlungen maßgeblich. Maßnahmen müssen unter Beachtung der jeweiligen Vereinbarungen erfolgen.

§ 7 – Schutz der Stadt, Technik und Serverstabilität

1. Griefing ist verboten. Dazu zählen insbesondere mutwillige Störungen durch Objektfluten, Rez-Spam, Partikel- oder Sound-Spam, Crashversuche, unerlaubte Push-/Physik-Angriffe und vergleichbare Aktionen.

2. Skripte, Bots, NPCs, Fahrzeuge und andere Objekte müssen so betrieben werden, dass Server, Simulatoren, Regionen und andere Avatare nicht absichtlich oder grob fahrlässig überlastet werden.

3. DDoS-Versuche, Ausnutzen von Sicherheitslücken, unbefugte Datenzugriffe, Manipulation von Berechtigungen, Duplizieren fremder Inhalte durch Exploits und Angriffe auf Backend-Dienste sind strikt untersagt.

4. Erkennbare Sicherheitslücken sind vertraulich an die Stadtverwaltung zu melden und dürfen nicht zur Schädigung, Bereicherung oder öffentlichen Demonstration ausgenutzt werden.

5. Scripts-to-World, LSL/OSSL-Skripte und andere programmierbare Funktionen dürfen nur innerhalb ihrer ausdrücklich gewährten Berechtigungen eingesetzt werden.

6. Auf Anweisung der berechtigten Verwaltung müssen schädliche oder massiv störende Objekte deaktiviert oder entfernt werden. Erforderliche Schutzmaßnahmen können sofort erfolgen.

§ 8 – Fahrzeuge, Verkehr und öffentliche Einrichtungen

1. Straßen, Schienen, Wasserwege, Parkplätze und öffentliche Verkehrsflächen sind ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend zu nutzen.

2. Fahrzeuge dürfen andere Avatare nicht absichtlich rammen, bedrängen, festsetzen oder ununterbrochen stören.

3. Dauerhaft abgestellte oder technisch fehlerhafte Fahrzeuge, die wichtige Wege blockieren, können nach Maßgabe der verfügbaren Verwaltungsrechte entfernt werden.

4. Verkehrsschilder, Haltestellen, Gebäude, Parkanlagen, Brunnen und sonstige städtische Einrichtungen dürfen nicht unerlaubt verändert, verdeckt oder beschädigt werden.

5. Bei Veranstaltungen, Baustellen und angeordneten Sperrungen sind die jeweils veröffentlichten örtlichen Hinweise zu beachten.

§ 9 – Veranstaltungen und Versammlungen

1. Veranstaltungen dürfen stattfinden, sofern sie im Einklang mit dieser Bürgerordnung, Grundstücksrechten, technischen Kapazitäten und gegebenenfalls erforderlichen Absprachen stehen.

2. Veranstaltende sind für die von ihnen kontrollierbaren Abläufe und eingesetzten Objekte verantwortlich und müssen angemessene Rücksicht auf Nachbarregionen nehmen.

3. Störende Zwischenrufe, absichtliches Sabotieren, Belästigen von Gästen und wiederholte unerwünschte Teleport- oder Objektangebote sind untersagt.

4. Veranstaltungen mit parteipolitischen, agitatorischen oder vergleichbar politischen Inhalten sind gemäß § 3 nicht zulässig.

5. Die Stadtverwaltung kann Veranstaltungen bei Sicherheitsproblemen oder erheblichen Regelverstößen unterbrechen oder beenden.

§ 10 – Werbung, Handel und der Marktplatz

1. Werbung ist nur an dafür freigegebenen Stellen und mit Zustimmung der zuständigen Grundstücks- oder Flächenverwaltung erlaubt.

2. Unerwünschte Massenwerbung, irreführende Angebote, fingierte Bewertungen und Spam über Gruppen oder Privatnachrichten sind verboten.

3. Gewerbliche Angebote müssen klar erkennen lassen, was angeboten wird, welche Bedingungen gelten und welche virtuellen Leistungen oder Gegenstände die Käufer erhalten.

4. Politische Werbung bleibt auch auf privat angemieteten Werbeflächen untersagt.

5. Die Nutzung von Marken, Texturen, Musik, Meshes, Skripten und anderen Werken muss im Rahmen der jeweils vorhandenen Rechte erfolgen. Das unberechtigte Kopieren oder Weiterverkaufen fremder Inhalte ist verboten.

6. Wer Inhalte von externen Websites verlinkt, darf dadurch nicht zu Betrug, Schadsoftware oder unzulässigen Aktivitäten verleiten.

§ 11 – Virtuelle Währung und wirtschaftliche Fairness

1. Die virtuelle Währung der Stadt NexVerse wird als NV$ bezeichnet.

2. Betrug, Täuschung über Preise oder Leistungen, manipulierte Geldautomaten, fingierte Transaktionen, unberechtigte Wallet-Zugriffe und das Ausnutzen von Zahlungs- oder Kontofehlern sind verboten.

3. Zahlungen und Transaktionen dürfen nicht durch Drohungen, Erpressung oder gezielte Irreführung erzwungen werden.

4. Verdächtige Buchungen, Fehlbeträge und technische Probleme sind der zuständigen Verwaltung zu melden; eigenmächtige „Rückbuchungen“ durch Exploits sind unzulässig.

5. Kauf-, Rückerstattungs- und Mietbedingungen ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Bedingungen der konkreten Transaktion. Diese Bürgerordnung verspricht keine automatische Rückerstattung und setzt gesetzliche Rechte nicht außer Kraft.

§ 12 – Jugendschutz und angemessene Inhalte

1. In öffentlich zugänglichen Stadtbereichen sind Inhalte so zu gestalten, dass sie zu deren bekanntgegebener Alters- und Inhaltsfreigabe passen.

2. Sexuelle Belästigung, nicht einvernehmliche sexuelle Darstellungen oder Interaktionen sowie sexualisierte Inhalte mit Minderjährigen sind strikt untersagt.

3. Realitätsnahe Gewaltverherrlichung, explizit menschenverachtende Darstellungen und rechtswidrige Inhalte dürfen nicht verbreitet werden.

4. Besondere Bereiche mit abweichender Inhaltsfreigabe dürfen nur im Rahmen der technischen Alterskontrollen, geltenden Regelungen und gesetzlichen Vorgaben betrieben werden. Eine solche Freigabe hebt die Verbote von Belästigung, Missbrauch und Gewalt nicht auf.

5. Die Stadtverwaltung kann ungeeignete Inhalte entfernen oder den Zugang zu Bereichen einschränken.

§ 13 – Datenschutz, Privatsphäre und Aufzeichnungen

1. Personenbezogene Daten, Klarnamen, private Kontaktdaten, Zugangsdaten, IP-Adressen und vertrauliche Nachrichten dürfen nicht unberechtigt gesammelt, veröffentlicht oder weitergegeben werden.

2. Heimliche Überwachungsobjekte, missbräuchliche Tracking-Skripte und das gezielte Sammeln privater Daten anderer Nutzer sind untersagt.

3. Audio-, Video- oder Bildschirmaufnahmen anderer Personen sowie ihre Veröffentlichung müssen rechtmäßig erfolgen. Erforderliche Einwilligungen und Rechte sind zu beachten.

4. Meldungen von Verstößen sollen sich auf notwendige Angaben beschränken. Die Moderation behandelt Belege vertraulich und im Rahmen der geltenden Datenschutzregelungen.

5. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung von Stadt NexVerse zu regeln. Diese Bürgerordnung ersetzt sie nicht.

§ 14 – Gruppen, Rollen und offizielle Bezeichnungen

1. Offizielle Gruppennamen, Verwaltungszeichen, Diensttitel, Uniformen, Abzeichen oder sonstige Kennzeichnungen dürfen nicht zur Täuschung über eine Verwaltungsbefugnis verwendet werden.

2. Gruppenführungen dürfen Mitglieder nicht zu Regelverstößen anhalten oder Übergriffe organisieren.

3. Gruppen und Gemeinschaftsprojekte unterliegen ebenfalls dem Politikverbot und den Regeln gegen Belästigung, Spam und Missbrauch.

4. Grundstückseigentümer, Veranstaltende und Gruppenleitende können für ihre Bereiche zusätzliche sachgerechte Regeln festlegen. Sie erhalten dadurch keine stadtweiten Moderations- oder Bannrechte.

§ 15 – Umgang mit Moderation und Stadtverwaltung

1. Berechtigte Weisungen zur unmittelbaren Sicherung des störungsfreien Betriebs sind zu befolgen, soweit sie im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsbefugnisse erfolgen.

2. Moderierende haben Regelverstöße möglichst sachlich und nachvollziehbar zu beurteilen. Persönliche Konflikte allein rechtfertigen keine willkürlichen Maßnahmen.

3. Das Ausgeben als Moderator, das Fälschen offizieller Verwarnungen oder der Versuch, Moderationsentscheidungen durch Belästigung, Drohungen oder Bestechung zu beeinflussen, ist verboten.

4. Einwände gegen Maßnahmen sind über die offiziellen Kontaktwege der Stadtverwaltung vorzubringen. Öffentliche Streitkampagnen, Belästigung von Mitarbeitenden oder die Umgehung einer Sperre sind kein zulässiger Beschwerdeweg.

§ 16 – Berechtigung, offizielle Ermahnungen und Warnungen auszusprechen

Ausschließlich die nachfolgend genannten Personen sind nach dieser Bürgerordnung berechtigt, offizielle Verwarnungen und anrechenbare Ermahnungen der Stadt NexVerse auszusprechen:

| Berechtigte Person | Darf offizielle Warnungen/Ermahnungen aussprechen |

|---|---|

| Sleimer Akina | Ja |

| Jam Mc | Ja |

| Antonia Porta | Ja |

| Trixi Back | Ja |

| TimoL McMillian | Ja |

1. Eine offizielle Ermahnung oder Verwarnung ist als solche kenntlich zu machen. Sie soll den konkreten Regelverstoß, den betroffenen Account, das Datum und die aussprechende berechtigte Person benennen.

2. Soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, wird sie im Verwaltungsbereich dokumentiert. Nicht dokumentierte informelle Hinweise zählen nicht automatisch als offizielle Ermahnung im Sinne der Drei-Ermahnungen-Regel.

3. Eine einzelne Handlung soll nicht künstlich mehrfach als separate Ermahnungen gezählt werden. Mehrere eigenständige oder fortgesetzte Verstöße können gesondert behandelt werden.

4. Die Berechtigung zum Aussprechen einer Warnung verleiht nicht automatisch die Befugnis, Accounts dauerhaft zu sperren.

5. Andere Personen können Verstöße melden, aber keine offizielle stadtweite Verwarnung im Namen der Stadt NexVerse aussprechen, sofern die Bürgerordnung nicht entsprechend geändert wird.

§ 17 – Dreimalige Ermahnung und mögliche Accountsperre

1. Stadt NexVerse arbeitet grundsätzlich mit einem abgestuften Verfahren, soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen.

2. Erste offizielle Ermahnung: Der Verstoß wird benannt und die betreffende Person zur unverzüglichen Verhaltensänderung aufgefordert.

3. Zweite offizielle Ermahnung: Es erfolgt eine erneute, deutlich hervorgehobene Warnung mit dem Hinweis auf die mögliche Accountsperre beim nächsten anrechenbaren Verstoß.

4. Dritte offizielle Ermahnung: Nach insgesamt drei wirksamen, dokumentierten Ermahnungen kann der betreffende Account gesperrt werden. Die Sperre ist nicht zwingend automatisch; die zuständige Administration berücksichtigt Schwere, zeitlichen Zusammenhang, Einsicht, Wiederholungsgefahr und Auswirkungen der Verstöße.

5. Eine Accountsperre kann insbesondere den Login, den Zugang zu Regionen, das Nutzen bestimmter Dienste oder die Teilnahme an Veranstaltungen zeitweise unterbinden. Umfang und Dauer werden im Einzelfall festgelegt und mitgeteilt, soweit möglich und vertretbar.

6. Auch nach einer Entsperrung gelten die Bürgerordnung und künftig ausgesprochene Maßnahmen weiter. Ob und wann ältere Ermahnungen bei der weiteren Bewertung noch berücksichtigt werden, ist im Einzelfall nachvollziehbar zu entscheiden.

7. Bei schweren Vorfällen – insbesondere erheblichen Sicherheitsangriffen, konkreten Drohungen, schwerer Belästigung, rechtswidrigen Handlungen oder akuter Gefährdung des Betriebs – dürfen notwendige Schutzmaßnahmen auch ohne vorherige drei Ermahnungen getroffen werden. Eine dauerhafte Sperre darf dennoch nur von den in § 18 benannten Personen verfügt werden.

§ 18 – Dauerhafte Accountsperre (Permanent Ban)

Nur diese beiden Personen dürfen für Stadt NexVerse einen dauerhaften Account-Bann („Perma-Ban“) anordnen:

| Berechtigte Person | Darf einen dauerhaften Perma-Ban verhängen |

|---|---|

| Sleimer Akina | Ja |

| Jam Mc | Ja |

1. Antonia Porta, Trixi Back und TimoL McMillian dürfen offizielle Warnungen aussprechen, aber nach dieser Bürgerordnung keinen dauerhaften Perma-Ban verhängen. Dasselbe gilt für alle anderen Personen.

2. Ein Perma-Ban kommt bei besonders schweren Verstößen, erheblicher Gefährdung der Nutzenden oder des Grids, gezieltem Missbrauch, massiven Wiederholungsverstößen oder begründeter fortdauernder Unzumutbarkeit in Betracht.

3. Eine dauerhafte Sperre muss von Sleimer Akina oder Jam Mc selbst entschieden beziehungsweise ausdrücklich autorisiert werden. Automatische Systeme dürfen diese Entscheidung nicht eigenständig ersetzen.

4. Ein Perma-Ban kann auch ohne zuvor erreichte drei Ermahnungen erfolgen, wenn ein besonders schwerwiegender Vorfall eine sofortige dauerhafte Maßnahme rechtfertigt.

5. Nach Möglichkeit werden die Gründe intern dokumentiert und der betroffenen Person in angemessenem Umfang mitgeteilt, soweit dies keine Rechte Dritter, Sicherheitsmaßnahmen oder laufenden Untersuchungen gefährdet.

6. Die Umgehung eines Perma-Bans durch Zweitaccounts, fremde Accounts oder Hypergrid-Identitäten ist verboten. Maßnahmen gegenüber verknüpften Accounts setzen eine hinreichende sachliche Grundlage voraus.

7. Eine Überprüfung oder Aufhebung eines Perma-Bans kann nur durch die dafür zuständige Stadtleitung erfolgen. Ein Anspruch auf automatische Aufhebung besteht nicht; geltendes Recht bleibt unberührt.

§ 19 – Weitere Moderationsmaßnahmen

Je nach Situation und verfügbarer technischer Berechtigung kommen auch mildere oder kurzfristige Schutzmaßnahmen in Betracht, etwa:

• Aufforderung, eine Handlung einzustellen oder ein störendes Objekt zu entfernen;

• Entfernen regelwidriger Inhalte, Gegenstände oder Werbung aus von Stadt NexVerse verwalteten Bereichen;

• Unterbrechen eines störenden Events oder Begrenzen von Chat-, Objekt- beziehungsweise Grundstücksfunktionen;

• temporärer Ausschluss von einer Region oder einer Veranstaltung;

• vorübergehende Accountsperre nach Entscheidung der hierfür zuständigen Administration;

• dauerhafte Accountsperre ausschließlich nach § 18.

Es ist möglichst die mildeste geeignete Maßnahme zu wählen. Bei akuten Störungen oder Sicherheitsgefahren können Sofortmaßnahmen notwendig sein. Die Berechtigungen der handelnden Person müssen zum jeweiligen Eingriff passen.

§ 20 – Meldung von Verstößen und Überprüfung von Entscheidungen

1. Verstöße können einer der in § 16 genannten Personen oder über die offiziell bekanntgegebenen Meldewege von Stadt NexVerse mitgeteilt werden.

2. Eine Meldung soll möglichst den betroffenen Account beziehungsweise Avatar, die Region, Zeitpunkt, Sachverhalt und gegebenenfalls rechtmäßig erstellte Belege enthalten.

3. Bewusst falsche Anschuldigungen, manipulierte Belege und wiederholte missbräuchliche Meldungen sind selbst Regelverstöße.

4. Betroffene können eine Warnung oder Sperre unter Angabe der Entscheidung und ihrer Einwände bei der Stadtverwaltung zur Überprüfung einreichen. Die Überprüfung erfolgt möglichst durch eine nicht unmittelbar am Konflikt beteiligte berechtigte Person.

5. Eine Beschwerde hebt eine Schutzmaßnahme nicht automatisch auf. Fehlentscheidungen können nach Prüfung korrigiert und dokumentierte Ermahnungen entsprechend berichtigt werden.

6. Soweit Maßnahmen personenbezogene Daten betreffen, gelten die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen gesetzlichen Rechte unabhängig von dieser Bürgerordnung.

§ 21 – Verantwortlichkeiten der Stadtverwaltung

1. Die Stadtverwaltung ist für die Bekanntgabe, sachgerechte Anwendung und Weiterentwicklung dieser Bürgerordnung verantwortlich.

2. Aus Gründen von Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit sollen Vorfälle und Maßnahmen auf das notwendige Maß begrenzt und in angemessenem Umfang dokumentiert werden.

3. Eine Person mit eigenem, unmittelbarem Interessenkonflikt soll nach Möglichkeit eine andere berechtigte Person in die Entscheidung einbeziehen.

4. Die Stadtverwaltung kann zur Gefahrenabwehr technische Funktionen vorübergehend einschränken, sofern dies erforderlich und im Rahmen ihrer tatsächlichen Rechte zulässig ist.

5. Rechte und Pflichten aus sonstigen Verträgen, gesetzlichen Bestimmungen oder gesonderten Nutzungs- beziehungsweise Datenschutzbedingungen werden durch diese Bürgerordnung nicht aufgehoben.

§ 22 – Änderungen und Inkrafttreten

1. Diese Bürgerordnung tritt mit ihrer offiziellen Veröffentlichung durch die Stadtverwaltung in Kraft.

2. Änderungen werden mit einer neuen Versionsnummer oder einem kenntlich gemachten Änderungsstand veröffentlicht.

3. Für neue Vorfälle gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vorfalls veröffentlichte Fassung; bei fortdauernden Störungen können die dann geltenden Schutzregeln Anwendung finden. Gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.

4. Die aktuelle Fassung soll an geeigneter, für Einwohner und Gäste zugänglicher Stelle innerhalb des Stadtportals oder des Grids abrufbar sein.


Kurzübersicht für Einwohner und Gäste

Stadt NexVerse steht für Respekt, Rücksichtnahme, kreatives Bauen und ein friedliches Miteinander.

• Keine Politik im Grid: keine politische Werbung, Debatten, Kampagnen, Demonstrationen oder politischen Veranstaltungen.

• Keine Belästigung: keine Beleidigungen, Drohungen, Diskriminierung, Spam oder Griefing.

• Respektiere fremde Grundstücke, Avatare und Inhalte.

• Halte dich an technische Sicherheitsregeln und gehe fair mit NV$ um.

• Nach drei offiziellen, dokumentierten Ermahnungen kann der Account gesperrt werden.

• Warnungen aussprechen dürfen ausschließlich: Sleimer Akina, Jam Mc, Antonia Porta, Trixi Back und TimoL McMillian.

• Dauerhafte Perma-Bans verhängen dürfen ausschließlich: Sleimer Akina und Jam Mc.

*Hinweis zur Veröffentlichung: Diese Bürgerordnung ist ein ausgearbeiteter Regelungsentwurf für Stadt NexVerse. Die Stadtverwaltung sollte sie vor der offiziellen Einführung mit bestehenden Nutzungsbedingungen, Datenschutzinformationen, Mietverträgen und tatsächlich vergebenen Moderationsrechten abstimmen. Eine rechtliche Prüfung ersetzt dieser Text nicht.*

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